Die kurze Antwort: ja, wenn du volljährig bist und freiwillig arbeitest. Sexarbeit ist in Deutschland eine reguläre selbstständige Tätigkeit. Es gibt allerdings zwei formale Schritte, die das Prostituiertenschutzgesetz vorschreibt und um die niemand herumkommt.
Schritt eins: die Anmeldung
Du meldest deine Tätigkeit bei der zuständigen Behörde an und bekommst eine Anmeldebescheinigung. Sie gilt zwei Jahre — bei unter 21-Jährigen ein Jahr. Die Anmeldung ist kostenlos. Du kannst dabei ein Alias angeben statt deines bürgerlichen Namens; das ist ausdrücklich vorgesehen und der Punkt, der den meisten am wichtigsten ist.
Schritt zwei: das Beratungsgespräch
Vor der Anmeldung ist ein gesundheitliches Beratungsgespräch beim Gesundheitsamt Pflicht, danach in festen Abständen erneut. Das ist eine Beratung, keine Untersuchung — in Deutschland gibt es keine verpflichtenden Tests. Auch dieses Gespräch ist kostenlos.
Was du nicht brauchst
- Kein Gewerbeschein für die reine Tätigkeit als Selbstständige — der ist für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nötig, also wenn du Räume für andere bereitstellst.
- Keine Mindeststundenzahl, keine Exklusivität, keine Agentur.
- Keine Erlaubnis der Plattform: du legst dein Profil selbst an und kannst es jederzeit verbergen.
Worauf du achten musst
Kondompflicht nach § 32 ProstSchG beim Geschlechtsverkehr — die gilt für dich und für den Kunden. Und die örtliche Sperrbezirksverordnung: wo und wann gearbeitet werden darf, regeln die Kommunen sehr unterschiedlich. Das ist die eine Frage, die du wirklich vor Ort klären solltest, weil die Antwort von Stadt zu Stadt anders ausfällt. Zuständig ist das Ordnungsamt.
Und steuerlich?
Einkommen ist steuerpflichtig, wie bei jeder Selbstständigkeit. Das ist kein Sonderfall und auch kein Grund zur Sorge — es ist der Teil, den man am besten einmal mit einer Steuerberatung klärt und dann nicht mehr anfassen muss.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für deinen Ort verbindlich sind Ordnungsamt und Gesundheitsamt.